KAUFNEBENKOSTEN, STEUERN
Vom Käufer zu zahlen:
12% für ausländische Staatsangehörige
(6% bei Vertragsunterzeichnung, die restlichen 6% werden zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung gezahlt).
3% für Bürger der TRNC und Türkei
Vom Verkäufer zu zahlen:
Kapitalertragssteuer (vom Verkäufer zu zahlen) 2,8-4% (je nach Status des Verkäufers)
Wichtiger Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Änderungen jederzeit möglich. Verbindliche Auskunft erteilt eine Anwaltskanzlei oder ein Steuerberater.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.